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Um Ihnen Eindruck über den Ablauf einer Internetpatenschaft zu vermitteln, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.
Was sind Internetpatenschaften?
Welche Voraussetzungen für die Patenschaft sollen erfüllt sein?
Wie lernen sich Pate und Patenkind kennen?
Wie läuft die Patenschaft genau ab?
Wie gestaltet sich der zeitliche Rahmen der Patenschaft?
Welche Arten der Patenschaft gibt es?
Welche Voraussetzungen sollte der Pate erfüllen?
Sind Pate und Patenkind versichert?
Ihre Frage ist nicht dabei?
Rufen Sie einfach an unter 0681 / 3 89 88 10 oder schicken Sie eine E‑Mail an info@onlinerland-saar.de.
Internetpatenschaften sind 1:1‑Beziehungen, in denen Interneterfahrene (Paten) Internetneulinge (Patenkinder) beim Kennenlernen des Internets unterstützen und ihr Wissen weitergeben.
Pate und Patenkind haben gemeinsame Interessen im Internet. Pate oder Patenkind stellen einen Computer mit Internetanschluss für die Treffen bereit.
Entweder Pate und Patenkind kennen sich bereits (z.B. Nachbarschaft, Kollegenkreis) oder das Projektbüro “Onlinerland Saar” führt Pate und Patenkind zusammen. Wir erfassen die Profile, Wünsche, Bedürfnisse und Vorkenntnisse von Paten und Patenkindern mittels eines Fragebogens und bringen die Personen entsprechend der Angaben zusammen.
Um eine offene Patenschaftsbeziehung auf gleicher Augenhöhe aufzubauen, sollten die Wünsche und Erwartungen an die Internetpatenschaft beim ersten Treffen besprochen werden. Der zeitliche Rahmen sollte ebenso geklärt werden (z.B. Dauer und Zeitpunkte der Treffen), wie die gemeinsame Perspektive und auch Grenzen sollten offen angesprochen werden. Zunächst sollte geklärt werden, welche Themen bei der Entdeckungstour im Internet behandelt werden sollen. Wenn im Verlauf der Patenschaft neue Themen aufkommen, sollte die Planung entsprechend angepasst werden.
Wichtig ist es, Ziele und Erfolge für die Patenschaft zu vereinbaren und regelmäßig den Fortschritt zu thematisieren. Auch das Ende der Patenschaft sollte frühzeitig angesprochen werden. Bereiten Sie die einzelnen Treffen mit einem angemessenen und erreichbaren Ziel vor. Wenn ein gemeinsames Patenschaftsbuch geführt wird, in dem Stationen und Erfolge der Patenschaft festgehalten werden, können Pate und Patenkind einen Leitfaden erstellen, der als Hilfestellung für das Patenkind oder als Lernmaterial für neue Patenkinder zum Einsatz kommen kann.
Eine Patenschaftsbeziehung sollte über einen gemeinsam definierten Zeitraum oder bis zum Erreichen eines gemeinsam definierten Ziels aufrechterhalten werden. Pate und Patenkind können regelmäßige wöchentliche oder in kürzeren oder längeren Abständen Treffen verabreden. Der zeitliche Rahmen wird ganz individuell bestimmt.
Das Minimum an Treffen zur Gestaltung der Patenschaftsbeziehung sollte fünf Treffen nicht unterschreiten. Für die Dauer eines gemeinsamen Treffens werden 45 Minuten bis maximal eine Stunde empfohlen, um den Internetneuling nicht zu überfordern.
Je nach Wünschen, Erfahrungen und Zielsetzungen der Paten und Patenkinder können unterschiedliche Arten der Patenschaft existieren.
Mit der Internetpatenschaft baut der Pate eine private Beziehung mit dem Patenkind auf. Sinnvoll ist die Internetpatenschaft nur dann, wenn Pate und Patenkind gemeinsam und miteinander das Internet erleben wollen. Die Aufgabe des Paten ist es, die eigenen Begeisterung einzusetzen, um über gemeinsame Interessen und Vorlieben entsprechende Angebote im Internet auszuwählen. Der Pate hat Freude daran, sein Wissen weiterzugeben, das heißt aber auch, dass Paten keine Experten im Umgang mit dem Internet sein müssen, es geht darum, gemeinsam das Internet zu entdecken und gemeinsam (weiter) zu lernen. Internetpaten sind in erster Linie Vermittler ihrer eigenen Erfahrungen.
Paten sollten grundsätzlich gegen Sach- und Personenschäden, die sie verursachen können, haftpflichversichert bzw. gegen Personenschäden, die sich selbst erleiden können, unfallversichert sein. Da die Tätigkeit als Internetpate im privaten Umfeld stattfindet, tritt im Schadensfall die persönliche, private Haftpflicht- bzw. Unfallversicherung ein.