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Häufig gestellte Fragen im Kurs “Einkaufen im Internet”

 

Wel­che Vor­tei­le bie­tet Ein­kau­fen im Internet?

Was ist der Unter­schied zwi­schen einem Online-Shop und einem Shopping-Portal?

Ist Ein­kau­fen im Inter­net immer günstiger?

Wor­an erken­ne ich einen seriö­sen Online-Shop?

Was muss ich beach­ten, wenn ich per­sön­li­che Daten (z.B. mei­ne Bank­ver­bin­dung) online eingebe?

Wie kann ich die im Inter­net erstan­de­ne Ware bezahlen?

Habe ich ein Wider­rufs­recht bzw. ein Rückgaberecht?

Was ist “Gewähr­leis­tung”?

Wie kann ich reagie­ren, wenn ein ein­deu­tig unse­riö­se Ange­bo­te finde?

Was ist “Schlau­er parken”?

 

 

Welche Vorteile bietet Einkaufen im Internet?

Heut­zu­ta­ge gibt es fast nichts, was im Inter­net nicht erwor­ben wer­den könn­te. Ob Bücher, CDs,  Klei­dung, Rei­sen, Medi­ka­men­te, Ver­an­stal­tungs­ti­ckets, Auto­rei­fen, Lebens­mit­tel usw., die Lis­te ist schier unend­lich. In elek­tro­ni­schen Ver­sand­häu­sern, Kauf­haus­ket­ten, Möbel­häu­sern oder Fein­kost­lä­den gibt es alles, was das Herz begehrt. Auch die Bou­tique um die Ecke oder der hei­mi­sche Bäcker sind häu­fig über ihren Inter­net­auf­tritt von der gan­zen Welt aus zugäng­lich. Und das jeder­zeit, ohne Öff­nungs­zei­ten! Zusätz­lich zu der uner­schöpf­li­chen Pro­dukt-und Shop­aus­wahl wur­den wei­te­re Online-Ser­vice­leis­tun­gen ent­wi­ckelt, die es Kun­den leich­ter machen, sich für ein bestimm­tes Pro­dukt zu ent­schei­den. So haben sich nach und nach ver­schie­de­ne Inter­net­sei­ten auf Waren­tests oder Preis­ver­glei­che spe­zia­li­siert. Nach­dem der Kun­de sich für ein bestimm­tes Pro­dukt ent­schie­den hat, kann er sich anhand eines Waren­tests sei­ne eige­ne Mei­nung zur Qua­li­tät bil­den, um sich über eine Preis­ver­gleich-Sei­te den Inter­net-Laden, auch Online-Shop genannt, mit dem güns­tigs­ten Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis herauszusuchen.

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Was ist der Unterschied zwischen einem Online-Shop und einem Shopping-Portal?

Ein Online-Shop ist ein ein­zel­nen Geschäft im Inter­net, in dem der Nut­zer sich über Arti­kel infor­mie­ren und die­se schließ­lich erwer­ben kann (z.B. www.tchibo.de, www.neckermann.de). Ein Shop­ping-Por­tal ist eine vir­tu­el­le Ein­kaufs­mei­le, die vie­le ver­schie­de­ne Online-Shops unter einem Dach zusam­men­führt. Der Nut­zer kann hier in vie­len ver­schie­de­nen ein­zel­nen Shops nach einem Pro­dukt suchen und wird in der Regel eher fündig.

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Ist Einkaufen im Internet immer günstiger?

Nein, so gene­rell kann das nicht gesagt wer­den. Des­halb lohnt sich auch im Inter­net der Preis­ver­gleich. Mit ver­schie­de­nen Prei­spor­ta­len (z.B. www.idealo.de, www.guenstiger.de) geht das ein­fach und schnell. Doch Vor­sicht: Ach­ten Sie beim Online-Shop­ping nicht nur auf den ange­ge­ben Ein­zel­preis! Ver­sand­kos­ten oder die in man­chen Fäl­len nicht ange­ge­be­ne Mehr­wert­steu­er kön­nen das Pro­dukt verteuern.

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Woran erkenne ich einen seriösen Online-Shop?

Ein seriö­ser Online-Shop soll­te ein recht­lich ein­wand­frei­es Impres­sum haben, die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) soll­ten jeder­zeit zugäng­lich sein und im Ide­al­fall ist der Online-Shop mit einem Güte­sie­gel zertifiziert.

Impres­sum:
Betrei­ber von Inter­net­sei­ten sind ver­pflich­tet, ein soge­nann­tes Impres­sum auf ihrer Sei­te zu füh­ren. Dort müs­sen Fir­men­na­me, Umsatz­steu­er-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer (nicht bei Pri­vat­an­bie­tern), Adres­se mit Post­leit­zahl und Stra­ße sowie Tele­fon­num­mer und E‑Mail-Adres­se ange­ge­ben sein. Bevor Sie bei einem Online-Shop etwas erste­hen, soll­ten Sie unbe­dingt prü­fen, ob die­se Daten auf der Sei­te ange­ge­ben sind.

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB):
Beim Ein­kauf im Inter­net muss der jewei­li­ge Shop dem Online-Käu­fer jeder­zeit die Mög­lich­keit geben, auf die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) bzw. die Nut­zungs­be­din­gun­gen zugrei­fen zu kön­nen. Die­se müs­sen mühe­los les­bar und ein­fach zu spei­chern oder aus­zu­dru­cken sein. Beinhal­ten soll­ten die Bedin­gun­gen unbe­dingt den genau­en Ablauf der Bestel­lung, Iden­ti­tät und Anschrift des Anbie­ters, Garan­tie und Gewähr­leis­tungs­be­din­gun­gen, Rück­ga­be bzw. Wider­rufs­recht, gege­be­nen­falls exis­tie­ren­de Kün­di­gungs­frist (z.B. bei Dienst­leis­tun­gen), Lie­fer- und Ver­sand­kos­ten sowie Zahlungsmodalitäten.

Tipp: Dru­cken Sie sich die AGB bzw. die Nut­zungs­be­din­gun­gen des Online-Shops, bei dem Sie ein
Pro­dukt erwer­ben möch­ten, aus. So kön­nen Sie sich bei Pro­blem­fäl­len dar­auf berufen.

Güte­sie­gel:
Seriö­se Online-Händ­ler erken­nen Sie mitt­ler­wei­le auch an Güte­sie­geln (z.B. „Geprüf­ter Online-
Shop“ oder „Trus­ted Shop“). Eine Über­sicht über gän­gi­ge und bewähr­te Güte­sie­gel erhal­ten Sie bei der Initia­ti­ve D21 unter www.internet-guetesiegel.de. Online-Shops, die über die­se Güte­sie­gel ver­fü­gen, ver­pflich­ten sich, Prei­se und Neben­kos­ten rich­tig abzu­rech­nen, genaue Infor­ma­tio­nen über Zah­lung, Lie­fe­rung und Rück­ga­be deut­lich anzu­ge­ben sowie Daten­schutz und Daten­si­cher­heit zu gewähr­leis­ten. Um Infor­ma­tio­nen über einen Ihnen unbe­kann­ten Online-Shop ein­zu­ho­len, kön­nen Sie sich auch einer Such­ma­schi­ne bedie­nen. Dort kön­nen Sie her­aus­fin­den, ob das Geschäft z.B. einem bestimm­ten Ver­band ange­hört oder ob der Name auch auf ande­ren Inter­net­sei­ten auf­taucht. Als ers­te Ori­en­tie­rung die­nen auch die Bewer­tungs­kom­men­ta­re von Käu­fern über den ent­spre­chen­den Händ­ler, die vie­le Preis­ver­gleich-Sei­ten oder Shop­ping-Por­ta­le aufführen.

Trusted ShopSafer ShoppingEuro-LabelDatenschutz Siegelbvh Shop Siegel

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Was muss ich beachten, wenn ich persönliche Daten (z.B. meine Bankverbindung) online eingebe?

Beim Ein­kauf im Inter­net soll­ten Sie per­sön­li­che Anga­ben wie Adres­se oder Kon­to- und Kre­dit­kar­ten­num­mer immer nur im Rah­men einer ver­schlüs­sel­ten Ver­bin­dung preis­ge­ben. Ihr Brow­ser bie­tet Ihnen dazu das Ver­schlüs­se­lungs­ver­fah­ren SSL (Secu­re Socket Lay­er = Spe­zi­fi­ka­ti­on zur ver­schlüs­sel­ten Daten­über­tra­gung) an, das die rich­ti­ge Iden­ti­tät einer Inter­net­sei­te fest­stellt und gewähr­leis­tet, dass Ihre Daten wäh­rend der Über­tra­gung nicht von Drit­ten gele­sen oder mani­pu­liert wer­den kön­nen. Die­se siche­re Ver­bin­dung erken­nen Sie an den Buch­sta­ben „https“ und dem Vor­hän­ge­schloss in der Adress­zei­le des Browsers.

https Vorhängeschloss

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Wie kann ich die im Internet erstandene Ware bezahlen?

Es gibt ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten, wie Sie im Inter­net gekauf­te Waren bezah­len können:

Rech­nung:
Gleich­zei­tig mit der Ware erhal­ten Sie die Rech­nung, die Sie dann per Über­wei­sung inner­halb einer vor­ge­ge­be­nen Frist beglei­chen müssen.

Ach­tung: Nicht alle Online-Shops bie­ten die­se Zah­lungs­va­ri­an­te an.

Nach­nah­me:
Der Kun­de bezahlt die Ware sofort bei Erhalt der Lie­fe­rung beim Zustel­ler. Das Sen­den von Kon­to­in­for­ma­tio­nen über das Inter­net ent­fällt bei die­ser Zahlungsart.

Ach­tung: Die Lie­fe­rung per Nach­nah­me ist meist mit zusätz­li­chen Gebüh­ren verbunden.

Kre­dit­kar­te:
Die Zah­lung per Kre­dit­kar­te ist eine der gän­gigs­ten Zah­lungs­ar­ten im Inter­net. Möch­ten Sie online bestell­te Waren auf die­se Art und Wei­se bezah­len, müs­sen Sie das zustän­di­ge Kre­dit­in­sti­tut, das Gül­tig­keits­da­tum und die Kre­dit­kar­ten- sowie Sicher­heits­num­mer ein­ge­ben. Der fäl­li­ge Betrag wird am Ende des Monats über Ihre Kre­dit­kar­ten­fir­ma abge­rech­net. Bei Miss­brauch Ihrer Kar­te haf­tet meist das Kre­dit­kar­ten­un­ter­neh­men für den Scha­den. Bei einer ver­schlüs­sel­ten Ver­bin­dung (https statt http und Vor­hän­ge­schloss in der Adress­leis­te) ist das Miss­brauchs­ri­si­ko jedoch sehr gering.

Ach­tung: Geben Sie nie Ihre Geheim­zahl an! Ein seriö­ser Anbie­ter wird nie nach Ihrer so genann­ten PIN­Num­mer (= Geheim­zahl) fra­gen! Soll­ten Sie auf Ihrer Abrech­nung einen Ihnen unbe­kann­ten Pos­ten ent­de­cken, wen­den Sie sich sofort an Ihren Kre­dit­kar­ten­be­trei­ber. Im Miss­brauchs­fall haf­tet zumeist das Kre­dit­kar­ten­un­ter­neh­men für den ent­stan­de­nen Schaden.

Last­schrift:
Beim Last­schrift­ver­fah­ren ermäch­tigt der Kun­de den Händ­ler, den Preis der gekauf­ten Ware direkt von sei­nem Kon­to abzu­bu­chen. Da Sie hier­zu Ihre voll­stän­di­ge Bank­ver­bin­dung über das Inter­net wei­ter­ge­ben müs­sen, ist eine ver­schlüs­sel­te Ver­bin­dung wich­tig. Nur so ver­hin­dern Sie, dass Drit­te unbe­fugt auf Ihre Daten zugrei­fen kön­nen. Vor­teil­haft ist die­se Zah­lungs­art beson­ders dann, wenn Sie häu­fi­ger im sel­ben Online-Shop Waren bestel­len und zwi­schen Händ­ler und Kun­de bereits ein Ver­trau­ens­ver­hält­nis besteht. Das stän­di­ge Aus­fül­len von Bank­über­wei­sun­gen ent­fällt mit Anwen­dung des Last­schrift­ver­fah­rens. Bei einem Last­schrift­ver­fah­ren haben Sie bis zu sechs Wochen nach dem Kauf die Mög­lich­keit, die Zah­lung bei Ihrer Bank zu widerrufen.

Online-Zah­lungs­sys­te­me:
Als Ergän­zung zu den gän­gi­gen Zah­lungs­ar­ten haben sich mitt­ler­wei­le alter­na­ti­ve Online-
Zah­lungs­me­tho­den ent­wi­ckelt. Beson­ders bekannt sind die Bezahl­sys­te­me Pay­pal und Click &
Buy. Zunächst rich­ten Sie sich ein Nut­zer­kon­to ein. Per Last­schrift ermäch­ti­gen Sie die Fir­ma, die ent­spre­chen­den Beträ­ge abzu­bu­chen. So müs­sen Sie Ihre Kon­to­da­ten nur ein­ma­lig bei einem Anbie­ter ange­ben. Ihre Kon­to­da­ten wer­den dem jewei­li­gen Online-Shop nicht über­mit­telt, er weiß ledig­lich, dass Sie Ihre Ware mit dem jewei­li­gen Zah­lungs­sys­tem erste­hen. Inzwi­schen grei­fen zahl­rei­che nam­haf­te Inter­net­an­bie­ter, z.B. die Stif­tung Waren­test, auf die­se Ver­fah­ren zurück.

Pre­paid-Kar­ten:
Auch mit den Pre­paid-Kar­ten, die Sie von Han­dy-Anbie­tern ken­nen, kön­nen Sie im Inter­net bezahlen.
Dazu kau­fen Sie sich eine sol­che Pre­paid-Kar­te, z.B. am Kiosk oder im Super­markt, und rubbeln
den auf der Kar­te ent­hal­te­nen PIN-Code frei. Je nach Anbie­ter müs­sen Sie auf der Inter­net­sei­te des Kar­ten­an­bie­ters ein per­sön­li­ches Pass­wort für Ihre Kar­te hin­ter­le­gen. Mit die­ser PIN (und dem Pass­wort) kön­nen Sie nun bei Part­nern des Kar­ten­an­bie­ters Waren kau­fen und bezah­len. Der fäl­li­ge Betrag wird auto­ma­tisch von dem Gut­ha­ben der Kar­te abgebucht.

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Habe ich ein Widerrufsrecht bzw. ein Rückgaberecht?

Kommt zwi­schen einem Händ­ler und Ihnen ein Kauf­ver­trag über das Inter­net zustan­de, steht Ihnen grund­sätz­lich ein zwei­wö­chi­ges Wider­rufs­recht zu. Inner­halb die­ser Frist kön­nen Sie Ihre Wil­lens­er­klä­rung zum Kauf der Ware wider­ru­fen. Sie sind dann nicht mehr an den Kauf­ver­trag gebun­den. Die Wider­rufs­frist beginnt, sobald Sie die Ware erhal­ten haben und über das Wider­rufs­recht infor­miert wor­den sind. Wur­de der Ver­brau­cher nicht über sein Wider­rufs­recht belehrt, kann er den Kauf­ver­trag auch nach der 14 Tage-Frist wider­ru­fen (gilt auch für Online-Ein­käu­fe). Von Ihnen ver­ur­sach­te Abnut­zung oder Beschä­di­gung der Ware muss von Ihnen ersetzt werden.

Neu: Am dem 13. Juni 2014 gibt es EU-weit ein­heit­li­che Wider­rufs­re­ge­lun­gen. Die Frist beträgt dann in allen EU-Län­dern 14 Tage nach Erhalt der Ware. Aller­dings muss der Wider­ruf gegen­über dem Online-Anbie­ter aus­drück­lich erklärt wer­den, das heißt, der Händ­ler muss schrift­lich infor­miert wer­den. Zudem kann der Betrei­ber des Online-Shops dem Kun­den die Rück­sen­de­kos­ten in Rech­nung stel­len, auch wenn der Kauf­preis 40€ übersteigt.

Auch Gas- oder Strom­lie­fer­ver­trä­ge, die online oder am Tele­fon abge­schlos­sen wor­den sind, kön­nen ab Juni 2014 wider­ru­fen wer­den. Bis­her haben die Anbie­ter die Mög­lich­keit zum Wider­ruf nicht immer eingeräumt.

Bei Online-Ein­käu­fen haben Sie ein 14-tägi­ges Rück­ga­be­recht. In die­ser Zeit kön­nen Sie die Ware ohne Anga­be von Grün­den zurück­sen­den. Bei einer Rück­ga­be haben Sie Anspruch auf die Rück­zah­lung des Kauf­prei­ses auf Ihr Kon­to. Sie sind nicht ver­pflich­tet, Gut­schrif­ten auf Ihr Online-Kun­den­kon­to anzunehmen.

Son­der­fall eBay: Bei Waren, die Sie von Pri­vat­per­so­nen kau­fen, gilt das Rück­ga­be­recht nicht! Wenn Sie aller­dings bei einem eBay-Online-Shop ein­ge­kauft haben, gel­ten die glei­chen Bestim­mun­gen wie vor­her beschrieben.

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Was ist “Gewährleistung”?

Als Gewähr­leis­tung wird die gesetz­li­che Ver­pflich­tung des Ver­käu­fers bezeich­net, für Män­gel der Kauf­sa­che, die bereits bei Über­ga­be der Ware an den Käu­fer bestan­den, ein­zu­ste­hen (Män­gel­haf­tung).
Die Gewähr­leis­tungs­pflicht beim Ver­kauf von Neu­wa­re von einem Unter­neh­men an einen Ver­brau­cher beträgt zwei Jah­re und kann nicht aus­ge­schlos­sen oder beschränkt wer­den. Beim Ver­kauf von gebrauch­ten Gütern von einem Unter­neh­men an einen Ver­brau­cher kann die Gewähr­leis­tung auf ein Jahr ver­kürzt wer­den. Wäh­rend der ers­ten sechs Mona­te nach Über­ga­be der Ware an den Ver­brau­cher wird gesetz­lich ver­mu­tet, dass der Man­gel bereits zum Zeit­punkt der Über­ga­be vor­lag. Danach kehrt sich die Beweis­last um und der Käu­fer muss die Man­gel­haf­tig­keit der Sache bei Über­ga­be bewei­sen. Pri­va­te Ver­käu­fer haben die Mög­lich­keit, die Gewähr­leis­tung voll­stän­dig auszuschließen.

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Wie kann ich reagieren, wenn ein eindeutig unseriöse Angebote finde?

Fin­den Sie unse­riö­se Ange­bo­te kön­nen Sie die­se den Ver­brauch­zen­tra­len, den Wett­be­werbs­zen­tra­len oder dem Deut­schen Schutz­ver­bund für Wirt­schafts­kri­mi­na­li­tät melden.

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Was ist “Schlauer parken”?

Seit 2005 gibt es im Saar­land die ein­zig­ar­ti­ge Initia­ti­ve „Mobi­le City“ der Saar­brü­cker mobi­le-city GmbH  in Zusam­men­ar­beit mit schlau.com, Tele­kom, Voda­fone, O2 und E‑Plus. „Schlau­er par­ken“ ermög­licht  es Ihnen, Ihre Park­ge­büh­ren auf städ­ti­schen Park­zo­nen ein­fach und bequem per Mobil­te­le­fon zu beglei­chen. Zum Star­ten und Been­den des Park­vor­gangs wäh­len Sie sich unter der auf der Park­zo­ne aus­ge­schil­der­ten Num­mer ein. Zur Bestä­ti­gung erhal­ten Sie eine SMS — den vir­tu­el­len Park­schein. Die minu­ten­ge­naue Abrech­nung erfolgt dann ein­fach und bequem per Last­schrift oder dem zuvor auf­ge­la­de­nen Pre­paid-Kon­to. Für das Par­ken zah­len Sie die glei­chen Gebüh­ren wie am  Park­schein­au­to­ma­ten oder an der Park­uhr. Zusatz­kos­ten oder zusätz­li­che Tele­fon­ge­büh­ren für das elek­tro­ni­sche Par­ken ent­ste­hen nicht. Ganz im Gegen­teil wird das Par­ken durch die  minu­ten­ge­naue Abrech­nung eher güns­ti­ger. Müh­se­li­ges Suchen nach Park­schein­au­to­ma­ten und Klein­geld ent­fällt. Um die­sen Ser­vice nut­zen zu kön­nen, müs­sen Sie sich ein­ma­lig und kos­ten­los unter www.schlauer-parken.de in der Rubrik „Anmel­den“ registrieren.

 

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