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Was muss ich beachten, wenn ich für die Zugfahrt ein Online-Ticket buchen möchte?
Reiseveranstalter sind Unternehmen der Tourismusbranche, die Reisen im eigenen Namen anbieten und für die Erfüllung der Leistungen haften. Im Gegensatz dazu haften Reisevermittler den Kundinnen und Kunden gegenüber nur für die fachlich korrekte Beratung und ordnungsgemäße Weiterleitung der Buchung an den Reiseveranstalter.
Diese Unterscheidung ist besonders dann wichtig, wenn Sie Leistungen oder Buchungen reklamieren möchten. Reklamationen sind normalerweise nicht an den Reisevermittler, sondern an den Reiseveranstalter zu stellen. Um welche Art des Anbieters es sich handelt, können Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Online-Angebotes nachlesen.
Die Internetseite des Auswärtigen Amtes bietet nicht nur wichtige Informationen zu aktuellen Sicherheitshinweisen, unter der Rubrik “Reise & Sicherheit” werden weiterhin Angaben zur Politik und Wirtschaft gemacht. Besonders interessant sind die Einreisebestimmungen (z.B. notwendige Reisedokumente), Zollvorschriften und medizinische Hinweise (z.B. Impfschutz).
Auf dem durch den TÜV-Süd mit dem „S@fer Shopping“-Gütesiegel ausgezeichneten Internetauftritt der Deutschen Bahn AG können sich Bahnreisende über Ankunft und Abfahrt der Züge informieren, Reisen buchen und sogar Tickets zu Hause am eigenen Drucker ausdrucken.
Wie bei allen Reiseanbietern stellt auch die Deutsche Bahn AG eine Suchmaske zur Verfügung, in die Sie den Abfahrts- und Zielort sowie Datum und Uhrzeit der Reise eingeben können. Nachdem Sie auch die Anzahl der reisenden Personen sowie die Klasse und mögliche Ermäßigungen eingegeben haben, klicken Sie auf den Button „Suchen“. Das Programm durchsucht das Angebot nach passenden Ergebnissen für Ihre Anfrage.
Die Ergebnisse Ihrer Anfrage werden in einer übersichtlichen Tabelle angezeigt. Sie erhalten Informationen zur Dauer der Reise, der Art der Transportmittel sowie zum Preis (Hinweis: eine verlässliche Preisangabe erhalten Sie aufgrund der häufig wechselnden Tarife erst 92 Tage vor Fahrtantritt) der Fahrkarte und erfahren, wie oft Sie umsteigen müssen. Frühere oder spätere Verbindungen lassen sich bequem über die mit Pfeilen versehenen Links „früher“ bzw. „später“ in der Spalte „Zeit“ ermitteln.
Haben Sie sich für eine Zugverbindung entschieden und möchten diese online buchen, klicken Sie auf „Zur Buchung“ bei der jeweiligen Fahrtmöglichkeit. Sie erhalten noch einmal alle wichtigen Informationen zur Reise auf einen Blick und können sich vergewissern, dass es sich tatsächlich um die gewünschte Zugverbindung handelt. Sollten die Angaben falsch sein, können Sie über das Feld „Zurück“ eine neue Anfrage stellen. Im nächsten Schritt der Buchung „Ticket & Reservierung“ können Sie zudem die Zustellart des Reisetickets wählen (z.B. das Online-Ticket zum Selbstausdrucken).
Ohne vorherige Registrierung gilt das Online-Ticket nur für Sie persönlich mit der bei der Anmeldung hinterlegten Ausweis-Identifikationsnummer der BahnCard, Kreditkarte oder ec-Karte. Die bei der Buchung hinterlegte Karte muss bei der Zugfahrt mitgeführt werden.
Stornierungen nicht benötigter Online-Tickets, die Sie zum Normalpreis gebucht haben, können Sie vor dem ersten Geltungstag kostenfrei über Ihr Benutzerkonto selbst vornehmen. Ab dem ersten Geltungstag können diese Fahrkarten gegen eine Gebühr von 15 € erstattet werden.
Die EU verabschiedete im Juli 2008 eine Verordnung, die es Fluggesellschaften untersagt, mit Billigflügen zu werben, die dann am Ende durch Steuern, Flughafengebühren oder sonstige Aufschläge teuer werden. Airlines sind nun verpflichtet, schon in der Werbung alle Kosten offenzulegen und den vollen Preis anzugeben.
Seit Oktober 2011 verbietet ein EU-Gesetz den Fluglinien das automatische Abschließen einer kostenpflichtigen Zusatzleistung (z.B. Reiserücktrittsversicherung). Im Juli 2012 erweiterte der Europäische Gerichtshof dieses Gesetz auch auf Vermittler von Flugreisen. Laut Urteil ist es verboten, dass ein Kunde die Leistung aktiv untersagen muss, stattdessen muss er sie mit einem Klick selbst aktiv anwählen.
Erst kürzlich wies die Verbraucherzentrale Hamburg auf unseriöse Internetseiten hin (z.B. www.reisetester.com oder www.routenplanung-heute.com). Wer deren Angebote nutzt, erhält Rechnungen für angeblich abgeschlossene Abonnements.
Eine Übersicht über die Betreiber solcher Internet-Abofallen bietet die Verbraucherzentrale Hamburg. Hier finden Sie auch Tipps zum weiteren Vorgehen, wenn Sie in eine solche Falle geraten sind.
Reisen buchen im Internet ist schnell und bequem. Jedoch kann die Online-Buchung des Traumurlaubs schnell zum Alptraum werden, wenn man an den falschen Reiseveranstalter geraten ist: Falschbuchungen oder Datenmissbrauch sind die Folge. Damit das nicht passiert, wurden verschiedene Gütesiegel ins Leben gerufen, die den Kunden eine Orientierung über sichere und seriöse Anbieter im Netz bieten.
Die TÜV SÜD Management Service GmbH hat das Prüfkonzept S@fer Shopping entwickelt. Dieses untersucht insbesondere die Daten- und Systemsicherheit, den Datenschutz sowie die einzelnen Prozesse des Anbieters. Möchten Sie bei einem Online-Anbieter eine Reise buchen, der nicht durch ein Gütesiegel zertifiziert ist, stellt der TÜV SÜD einige Punkte zur Orientierung bereit:
Tipp:
Drucken Sie sich die Seiten mit Ihrer Buchung oder Bestellung und der Bestätigung des Online-Anbieters in jedem Fall aus. So haben Sie später einen Nachweis.